Mit GESTIN-77 Konventionalstrafen verhindern

Knappe Liefertermine trotz bevorstehender Inventur und Lagerschließzeit einhalten

Buchen, 06. Dezember 2011. In diesen Tagen grassiert bei vielen Geschäftsführern die Angst vor Pönalen und Konventionalstrafen. Der Grund: Ein enggesteckter Terminplan mit dem Pflichttermin der Inventur. Damit einhergehen in aller Regel ein deutlich erhöhter Personaleinsatz sowie Lagerschließzeiten. Das bedeutet jedoch beinahe zwangsläufig, dass man viele der ehrgeizigen Liefertermine kaum mehr halten kann. Um die oftmals daraus resultierenden Vertragsstrafen zu umgehen, macht man sich nun vieler Orten auf die Suche nach rechtlichen Tricks und konsultiert den Anwalt. „Vollkommen unnötig“, meint Thomas Oberländer, Geschäftsführer bei bk Beratung + Kommunikation dazu. Denn mit der Stichprobeninventurlösung GESTIN-77 könne man den Aufwand der Inventur dramatisch reduzieren und sich so die notwendigen Freiräume verschaffen. Und wer nur noch drei bis fünf Prozent des Lagerbestandes zählen müsse und so seine inventurbedingten Lagerschließzeiten um bis zu 70 Prozent reduzieren könne, brauche nicht zum Anwalt zu gehen, so bk-Chef Oberländer. Dieses Einsparpotenzial von bis zu 95 Prozent können sich die Unternehmen auch noch in diesem Jahr sichern.

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